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Laut aktueller Länderverordnung ist weiterhin das Tragen einer FFP2 Maske schon beim Betreten der Praxisräume verpflichtend, da in der Regel der Abstand von >1,5m innerhalb der Therapie und innerhalb der Laufwege nur schwer einzuhalten ist.

Wir bitten um Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch!